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Zur Sicherheit
"Warum? - Das haben wir doch schon immer so gemacht."Dieser Satz mag auf einige Andere unserer Mitwettbewerber zutreffen, aber bei uns wird immer nach den neusten Standards und Vorschriften des "BGV C 1" gearbeitet. Aus diesem Grund werden bei uns keine Lasten an das Gestänge Ihres Festzeltes gehangen, sondern wir benutzen ausschließlich zugelassene und getestete Traversensysteme. Bei der Aufhängung von Produktionsmittel und Dekorationen werden in Produktionsstätten und Versammlungsstätten erhöte Anforderungen an die Sicherheit der Aufhängepunkte, Aufhängehilfsmittel und Aufhängegeräte gestellt. Diese Anforderungen sind bei einer Zeltkonstruktion nicht gegeben.

Warum muß eine Scheinwerferbar gesichert sein?In der "BGV C 1 - berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit -" ist für die Benutzung von Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräten, sowie ähnlichen Geräten, folgende Vorschrift zu finden:
"Gegen das herabfallen von Gegenständen auf Arbeitsplätze, Verkehrs- und Szenenflächen müssen Schutzmaßnahmen getroffen sein. (§7 Abs.1)""Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können. (§7 Abs.6)"




Allgemeine Vorschriften (BGV A 1)






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